Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für Übungsleiter-, Lehrer- und Meisterqualifikationen

Tai Chi Chuan, Qi Gong und Kung Fu


1. Übungsleiterprüfungen

Übungsleiterprüfungen können zu jedem didaktisch aufgebauten Lehrvideoprogramm sowie nach vorheriger Absprache zu weiteren von der Tao Academy unterrichteten Themenbereichen abgelegt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis, dass innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens

  • 20 Seminarstunden im Rahmen von Veranstaltungen der Tao Academy
    oder
  • 10 Privatstunden

absolviert wurden.

Zusätzlich ist ein entsprechendes Selbststudium anhand der Lehrmaterialien und Lehrvideos erforderlich.


2. Ausbildungsmodule

Die Prüfungen können modular in Pflicht- und Wahlthemen erfolgen.

Mehrere erfolgreich absolvierte Module können als Grundlage für weiterführende Lehrer- und Meistergraduierungen angerechnet werden.

Die Auswahl der Themen erfolgt entsprechend dem individuellen Ausbildungsstand sowie den fachlichen Schwerpunkten des Teilnehmenden.


3. Lehrer- und Meistergraduierungen

Lehrer- und Meistergraduierungen setzen mehrere erfolgreich abgeschlossene Übungsleitermodule voraus.

Zusätzlich können weitere Pflicht- und Wahlthemen sowie vertiefte praktische, theoretische und didaktische Inhalte festgelegt werden.

Die Prüfungen dienen dem Nachweis der Fähigkeit, Inhalte eigenständig, methodisch und verantwortungsvoll zu vermitteln.


4. Lehrbefugnis

Urkunden, die zur Unterrichtserteilung im Namen der Tao Academy und mit ihrem Lehrauftrag berechtigen, werden nach gesonderter Prüfung und positiver fachlicher Beurteilung gesondert ausgestellt.

Die Lehrbefugnis setzt regelmäßige Fortbildung und die Einhaltung der Ausbildungsstandards voraus.